NDR.de: Nach 68 Semestern: Gericht stoppt Langzeitstudenten - kein Wohngeld mehr
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Ein Mann studiert mehr als drei Jahrzehnte und bekommt im Zweitstudium sogar Wohngeld. Doch nach 68 Semestern ist Schluss: Das Verwaltungsgericht Schleswig verweist auf die Eigenverantwortung des Langzeitstudenten.