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Die ersten 80 Sek. sind sehenswert. Der bekannte #Covidiot Arne Schmitt, wg. Landfriedensbruchs vor Gericht, will seinen Schöffen nach #Jedermannsrecht § 127 (1) StPO festnehmen. Ohne frische Tat & mit bekannten Personalien begeht er dabei selbst Straftaten. Jetzt sitzt er in U-Haft. #Quatschjura