Auch heute noch gibt es rechtliche Auseinandersetzungen um Grabbeigaben.
„Keine Pflichtverletzung“: Ein Teil des Erbes verschwand im Sarg
Eine Witwe, die einer Tochter ihren Schmuck als Erbe versprochen hat, will am Ende doch Ehering und eine Goldkette mit ins Grab gelegt bekommen. Die Erben verklagen nach dem Tod der Mutter den Testamentsvollstrecker.dpa (Frankfurter Allgemeine Zeitung)
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